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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter bpk-fotoarchiv.de veröffentlichte Webseite der bpk-Bildagentur.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 18.04.2023 bis 22.05.2023 auf Grundlage eines BITV-WCAG-Testberichts durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache stehen noch nicht zur Verfügung. Daher entspricht die Webseite derzeit nicht den Anforderungen des §4 der BITV 2.0.
  • Einzelne Grafiken verfügen über keinen Alternativtext und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.1.1 nach WCAG 2.1.
  • HTML-Strukturelemente, für u. a. Überschriften, strukturieren einzelne Seiten nicht sinngemäß und entsprechen nicht der Anforderung 1.3.1 nach WCAG 2.1.
  • Die Inhalte der Slideshows werden ohne CSS nicht sinnvoll dargestellt und können nicht angehalten werden und entsprechen somit nicht den Anforderungen 1.3.2 und 2.2.2 der WCAG 2.1.
  • In Einzelfällen können im Browser Firefox Kontakt-Formulare und interaktive Elemente sich bei einer Vergrößerung auf 200% überlagern und entsprechen somit nicht vollständig der Anforderung 1.4.4 der WCAG 2.1.
  • Für bestimmte Schriften werden in wenigen Fällen Grafiken verwendet und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.4.5 der WCAG 2.1.
  • In bestimmten Elementen brechen Inhalte nicht odnungsgemäß um und entsprechen somit nicht der Anforderung 1.4.10 der WCAG 2.1.
  • Verlinkte PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei im Sinne der Anforderungen der WCAG 2.1 nutzbar.

Die noch nicht erfüllten Anforderungen werden im Rahmen eines umfassenden Relaunches der Webseite umgesetzt, der aktuell vorbereitet wird.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.05.2023 erstellt und zuletzt am 29.05.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Ansprechpersonen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter bpk-fotoarchiv[at]sbb.spk-berlin.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.